Kreditkarten-Sicherheit

Der Einsatz von Kreditkarten ist einfach, schnell, flexibel und universell. Weltweit können Zahlungen an Millionen von Akzeptanzstellen vorgenommen werden, darüber hinaus stehen unzählige Geldautomaten zur Bargeldabhebung zur Verfügung und nicht zuletzt stellt die Kreditkarte ein geeignetes Zahlungsmittel bei Online-Käufen dar. Über die getätigten Ausgaben besteht durch die Kreditkartenabrechnung jederzeit ein transparenter Überblick und zudem werden Karten mit niedrigen oder sogar ohne Gebühren angeboten. Der mit einer entsprechenden Karte verbundene Kreditrahmen verleiht dem Karteninhaber dabei eine höhere finanzielle Flexibilität, zumal viele unterschiedliche Rückzahlungsmodelle angeboten werden.

Trotz all dieser Vorteile fragen sich viele Verbraucher, wie es um die Sicherheit einer Kreditkarte bestellt ist. Was geschieht, wenn die Karte gestohlen wird, wenn Kartendaten und im schlimmsten Fall die PIN ausspioniert werden, oder wenn online übertragene Kreditkartendaten abgefangen und missbräuchlich verwendet werden? Im Folgenden werden die Sicherheitsaspekte moderner Kreditkarten näher betrachtet. Zusätzlich werden Hinweise gegeben, wie durch einen angemessenen Umgang mit der Karte Sicherheitsrisiken ausgeschlossen werden können.

Zunächst gilt, dass eine gestohlene oder verloren gegangene Kreditkarte zu jeder Zeit und von jedem Ort aus telefonisch gesperrt werden kann. Hierzu sollte man die 16stellige Kreditkartennummer und die Telefonnummer der Sperrzentrale an einem sicheren Ort aufbewahren. Von dem Moment der Sperrung an, haftet der Herausgeber der Karte für alle entstehenden Schäden. Selbst in der Zeit, bevor der Diebstahl oder der Verlust bemerkt wurde, haftet der Kunde maximal mit einer geringen Gebühr, solange er die Karte ordnungsgemäß und sicher aufbewahrt hat. Wichtig ist, dass eine Kreditkarte unmittelbar nach Erhalt unterschrieben wird, um damit sicher zu stellen, dass sie ausschließlich durch den Karteninhaber genutzt werden kann. Die Karte sollte nicht an Dritte weiter gegeben und keinesfalls als Sicherheit oder Pfand hinterlassen werden. Es versteht sich von selber, dass die Kreditkarte nirgendwo unbeaufsichtigt herumliegen sollte, auch nicht im Auto.

Auf der Rückseite enthalten Kreditkarten einen meist dreistelligen Sicherheitscode, den so genannten CVV Code. Dieser wird vor allem bei Online-Transaktionen eingesetzt, um sicher zu stellen, dass der Zahlende die Karte tatsächlich physisch bei sich trägt und sich nicht nur die Kartendaten, vielleicht durch einen Belegdiebstahl, zu eigen gemacht hat. Der CVV Code sichert damit Geschäfte, bei denen die Unterschrift nicht zur Prüfung der Identität des Karteninhabers eingesetzt werden kann. Um solchen Versuchen entgegen zu wirken, wird Verbrauchern geraten, ihre Zahlungsbelege nicht unachtsam wegzuwerfen, sondern diese stattdessen aufzubewahren.

Was tun wenn...

Kommt es doch einmal zu der Situation, dass sich eine Zahlung auf der Abrechnung findet, die nicht durch den Karteninhaber selber ausgelöst wurde, so sollte unmittelbar der Herausgeber der Karte informiert werden. Handelt es sich um eine Online-Zahlung, so kann der Betrag im Rahmen des Chargeback Verfahrens unmittelbar zurück gebucht werden. Die Kosten für die Rückbuchung hat in diesem Fall der Händler zu tragen. Erfolgte die kritische Zahlung per Beleg mit Unterschrift, so sollte eine Kopie des Beleges angefordert werden, um die Unterschrift zu prüfen und von diesem Sachverhalt ausgehend, die Zahlung zu reklamieren, wenn sie durch einen unbefugten Dritten erfolgte. Grundsätzlich gilt, dass die Kreditkartenabrechnung sorgfältig geprüft werden muss. Ergibt sich eine Auseinandersetzung mit einem Händler, bei dem ein Kauf getätigt wurde, der per Kreditkarte bezahlt wurde, so sollte ebenfalls der Herausgeber der Karte eingeschaltet werden. In ein Formular können dann der reklamierte Betrag, der Grund für die Reklamation und zusätzliche Informationen eingetragen werden. In der Folge klärt das kartenausgebende Institut den Sachverhalt unmittelbar mit dem Händler.

Im Übrigen sollten bei dem Einsatz einer Kreditkarte zur Barabhebung an Automaten alle Sicherheitsrichtlinien beachtet werden, die auch für Bank- oder EC-Karten gelten. So sollte die PIN nach Möglichkeit auswendig gelernt werden. Ist dies möglich so darf sie keinesfalls zusammen mit der Karte aufbewahrt werden. Bei Abhebungen am Automaten sollte niemand in der Lage sein, während der PIN Eingabe auf das Tastenfeld zu schauen. Kommt es zu Auffälligkeiten in Verbindung mit einem Geldautomaten, insbesondere dazu, dass die Karte ohne ersichtlichen Grund einbehalten wird, so empfiehlt es sich, diese umgehend sperren zu lassen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass weltweit kein technisches Verfahren im Einsatz ist, bei dem die PIN an der Türe zu einem Geldinstitut eingegeben werden muss, um Zutritt zu erlangen. Wird eine entsprechende Aufforderung gegeben, so handelt es sich hierbei um einen betrügerischen Versuch.

Die Zahlung mit der Kreditkarte ist grundsätzlich immer dann sicher, wenn bestimmte Verhaltensrichtlinien beachtet und berücksichtigt werden, die sich zum größten Teil von selber verstehen. Kommt es dennoch zu missbräuchlichen Transaktionen, so sind Verbraucher durch das geltende Recht vor negativen Folgen weitgehend geschützt. In jedem Fall gilt, dass jede Art von Missbrauch umgehend dem Herausgeber der jeweiligen Kreditkarte gemeldet werden muss.